Eine Kopie der Bescheinigung zur TÜV-Abnahme muss zwingend bis spätestens 05.02.2012 bei der KG Gönnersdorfer Hippelsteincher e.V. vorliegen. Nur mit dieser Vorlage, die durch die KG beim Ordnungsamt eingereicht werden muss, ist eine Wagenteilnahme möglich. Das Original der Bescheinigung wir auf der Zugmaschine des Karnevalswagens mitgeführt.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise die uns von Amts wegen auferlegt worden ist und bitten um eure Unterstützung. Diese Formalie wird bereits in anderen Bundesländern seit einigen Jahren ebenso gehandhabt.
Hinweis für die Wagenbauer:
Aus einer amtlichen Bekanntmachung des Ordnungsamtes Obere Kyll vom 12.11.2010: